Häufige Fragen (FAQ)
Was macht die Steffens-PAV?
Wir suchen als "Privater Arbeitsvermittler" für Arbeitssuchende geeignete Arbeitsplätze. Oder wir suchen Sie - im Auftrag eines Arbeitgebers für einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz.

Wie aktuell sind die Stellenangebote bei Steffens-PAV?
Wir veröffentlichen nur aktuelle Angebote. Anzeigen, die nicht mehr aktuell sind, werden automatisch gelöscht.

Wieviel kostet mich die Vermittlung?
Für die Besitzer eines Vermittlungsgutscheines ist unsere Arbeit kostenfrei. Durch den Vermittlungsgutschein bzw. eine Vermittlungsvereinbarung sind alle Kosten der privaten AV pauschal gedeckt.
Informationen zum Vermittlungsgutschein
Wie und woher bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?
Von schnellen und effizienten Ausgleichsprozessen auf dem Arbeitsmarkt profitieren alle Beteiligten. Die gezielte Vermittlung durch  private  Arbeitsvermittler kann diese Prozesse sinnvoll unterstützen. Der Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern. Er ermöglicht es insbesondere Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle auf Kosten der Agentur für Arbeit einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.

Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Vermittler noch nicht vermittelt sind. Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zur Zeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme sind oder zuletzt waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich).

Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ich bekomme ALG II. Kann ich auch einen Vermittlungsgutschein bekommen?
Nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 ("Hartz IV") haben Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins. Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines als Leistung zur Eingliederung in Arbeit liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft (§ 16 Abs. 1 SGB II); die in § 421g SGB III genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften empfohlen, grundsätzlich einen Vermittlungsgutschein auszustellen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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