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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Steffens e. Kfm. – PAV, Postfach 4802, 90026 Nürnberg |
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen Steffens e. Kfm. – PAV, im folgendem „Vermittler“ genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden „AG“ genannt.
1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen Vermittler und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-
bedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit dem Vermittler schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB`s Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von Vermittler, bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitsuchenden Person. Die Vertragsvereinbarung entsteht mit Absenden des Vermittlungsvertrages durch Zusenden der persönlichen Daten (Lebenslauf, Zeugnisse und Kopie des Vermittlungsgutscheins per Post, E-Mail, Fax.
2. Vertragsabschluß
Der AG erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages dem Vermittler gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Vermittler ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen, Kooperationspartner usw.) weiterzugeben. Der Vermittler ist berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.
3. Vermittlungsvergütung und Zahlungsweise
Die Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der Vermittlung vom Vermittler ein Arbeitsvertrag und die Aufnahme der Beschäftigung zustande gekommen sind. Die Vermittlungsvergütung beträgt vorliegend 2000,00 €. Bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheines ist die Zahlung d es obigen Betrages bis zur Zahlung durch die Institution, welche den Vermittlungsgutschein ausgehändigt hat gestundet. Bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheines ist eine europaweite Vermittlung (auch in
die Schweiz) für den/die Arbeitsuchenden kostenfrei. Bei Nichtvorhandensein eines gültigen Vermittlungsgutscheines belaufen sich die Kosten für eine private Vermittlung auf 2000,00 € inkl. Mwst. welche in zwei Raten zu zahlen sind. Die erste Rate in Höhe von 1000,00 € (inkl. Mwst.) wird nach einer sechswöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fällig. Der Restbetrag in Höhe von 1000,00 € inkl. Mwst. wird fällig wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht.
4. Dienstleistungsbeginn
Nach der Vertragsunterzeichnung durch beide Vertragsparteien, beginnt der Vermittler für den AG tätig zu werden.
5. Mitwirkungspflichten des AG
Der AG informiert den Vermittler über die Entwicklung der Arbeitsplatzsuche und informiert den Vermittler umgehend, wenn ein neuer Arbeitsplatz durch meine Vermittlung, aus Eigeninitiative oder durch andere gefunden wurde oder ein Grund eingetreten ist, der eine erfolgreiche Vermittlung auf Dauer oder befristet nicht möglich macht, sollte der AG dieses nicht einhalten, kann der Vermittler die
bisherigen Auslagen wegen Vertragsbruch in Rechnung stellen und den Vertrag fristlos kündigen.
6. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet durch die Vermittlung über den Vermittler oder Kündigung durch AG.
7. Arbeitsaufnahme
Sobald der/die Arbeitsuchende eine Beschäftigung aufgenommen hat, erklärt er/sie sich hiermit bereit ab Arbeitsbeginn, innerhalb von sieben Tagen dem Vermittler die Abmeldebestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail zukommen zu lassen. Mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldebestätigung erklärt der/die Arbeitsuchende, dass er/sie für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht. Hat der/die Arbeitsuchende nicht innerhalb dieser Frist dem Vermittler die Abmeldebestätigung per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen, hat der Vermittler gegenüber der/dem Arbeitsuchenden Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 250,00 € inkl. Mwst.
8. Kündigung
Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit jederzeit den Vertrag zu kündigen, bei einer Kündigung durch Arbeitsaufnahme des AG, muss der zukünftige Arbeitgeber mitgeteilt werden, um einen Abgleich der Vorschläge durchführen zu können, andernfalls kann der Vermittler die nicht unerheblichen Kosten für das Einholen der Informationen in Rechnung stellen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der AG die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen (Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt auf Kosten des AG) sowie die Löschung seiner
persönlichen Daten in der Datenbank von Vermittler. Aber die erstellten Unterlagen seitens Vermittler werden nicht ausgehändigt, sondern sechs Monate lang nach Beendigung aufbewahrt und anschließend vernichtet.
9. Haftung
Der Vermittler gibt weder eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, noch für Arbeitsort, Arbeitszeit, Verdienst, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitsweise des Unternehmens. Die Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Arbeitgeber liegen allein in der Verantwortung des AG. Bei Nichtvermittelbarkeit lehnt der Vermittler jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden können.
10. Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Stand: 08/2009 |
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